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12-Punkte Programm: So gelingt Arbeitsmigration

  • Schnelle Integration in den Arbeitsmarkt und gleiche Arbeitsmarkt-Chance für Alle

Der Zustimmungsvorbehalt und die Vorrangprüfung durch die Agentur für Arbeit vor der Erteilung eines Aufenthaltstitels zwecks Arbeit sind abzuschaffen. Dem Antragsteller trifft lediglich eine Mitteilungspflicht über die Aufnahme einer neuen Beschäftigung.

  • Sprache soll die Integration fordern, und kein Ausschlusskriterium für Erteilung eines Aufenthaltstitels sein

Das Erfordernis eines Sprachnachweises als Voraussetzung für die Erteilung eines Aufenthaltstitels ist aufzuheben. Die Privatwirtschaft soll autonom entscheiden können, inwiefern die Sprache für die anvisierte Stelle relevant sein wird. Spracherwerb neben dem Beruf und Studium muss ermöglicht und gefordert werden.

  • Rechtssicherheit möglichst früh schaffen, und langwierige Verfahren vermeiden

Wird ein Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zwecks Ausbildung oder Beschäftigung rechtzeitig gestellt, gilt der beantragte Aufenthaltstitel als erteilt, wenn die zuständige Behörde innerhalb von 3 Monaten seit Antragsstellung keine Entscheidung in der Sache getroffen hat. Der Nachweis über die entsprechende Antragsstellung genügt für die Genehmigungsfiktion.

  • Integrationsarbeit und Sprachforderung sollen bereits in den Herkunftsländern beginnen

Entwicklung muss Perspektive schaffen. Um die schnelle Integration der zugewanderten Fachkräfte auf dem DE Arbeitsmarkt zu erleichtern, braucht es Integrationsmaßnahmen bereits in den Herkunftsländern. Hierzu bietet sich die enge Zusammenarbeit mit der migrantischen Zivilgesellschaft, um den erforderlichen grenzübergreifenden Netzwerken und Strukturen aufzubauen.
Jeder Einwanderer hat, unabhängig von aufenthaltsrechtlichen und sozialen Status, Anspruch auf einen Berechtigungsschein zum Besuch eines Sprachkurses und Integrationskurses. Dieser Anspruch darf nicht vom Bestand von sonstigen Ansprüchen auf Sozialleistung oder Dauer des Aufenthalts im Bundesgebiet abhängig gemacht werden. Ebenfalls sind praxistaugliche Qualifikationsmaßnahmen zu fordern.

  • Chance statt Barriere schaffen. Bürokratische Hürden abbauen

Das Erfordernis eines Sperrkontos iHv 11.208,00€, sowie die anstelle des Sperrkontos antretende Verpflichtungserklärung, als Nachweis für die Unterhaltssicherung beim Antrag auf die Erteilung eines Aufenthaltstitels sind Abzuschaffen. Die Erwerbstätigkeit soll bei allen Aufenthaltstiteln gestattet sein. Dies ermöglicht eine schnelle und selbstständige Unterhaltssicherung statt von Sozialleistungen abhängig zu sein.

  • Anreize schaffen für schnelle und dauerhafte Integration in den Arbeitsmark

Wer seit 3 Jahre lückenlos als Fachkraft im Bundesgebiet tätig ist, muss Anspruch auf die Doppelte-Staatbürgerschaft haben. Ebenfalls ist der Familiennachzug für beschäftigte zugewanderten Fachkräfte zu erleichtern. Die zugewanderten Fachkräfte sollen sich nicht zwischen Heimat, Familie und Beruf entscheiden müssen. Dies ermöglich langfristige Einbindung auf dem DE Arbeitsmarkt.

  • Verfügbare Potentiale ausschöpfen und amortisierend investieren

Bereits in der Ausbildung, im Studium oder im Arbeitsmarkt integrierte Zugewanderte dürfen nicht abgeschoben werden. Statt Abschiebungsandrohung bietet sich eine enge Zusammenarbeit mit den Bildungseinrichtungen und der Privatwirtschaft, um diese (potentiale) Fachkräfte zu behalten. Um Gesetzeskonflikt möglichst Frühzeitig zu unterbinden, soll jedem Zuwanderer Rechtszugang und Rechtsberatung ermöglicht werden. Dies kann sich effektiv durch Berechtigungsscheine für Beratungen umgesetzt werden. Jedenfalls darf kein Zuwanderer ohne rechtlichen Beistand abgeschoben werden, insbesondere die bereits integrierten (potentialen) Fachkräften. Akkreditierte migrantische Organisationen sind als Beratungsstellen anzuerkennen.

  • Die allgemein bekannten Studienabschlüsse sind unabhängig vom Studienort gleichwertig anzuerkennen

Für Berufsausbildungen sind ebenfalls transparente, praxisnahe Instrumente für das Anerkennungsverfahren zu schaffen. Die Übersetzung ausländischer Zeugnisse ist nicht verpflichtend. Wird die Übersetzung von einer staatlichen Stelle angefordert, so werden diese Kosten von der anforderten Stelle / Bedarfsträger getragen.

  • Mehr Anwerbung für Deutschland und mehr Forderung von Austauschprogramme für junge Menschen aus Drittstaaten

Um die in Deutschland verfügbaren Potenziale grenzübergreifend sichtbar zu machen, und möglichst früh Einfluss auf die Berufsorientierungen der jungen Menschen zu nehmen, bietet sich eine enge Zusammenarbeit mit migrantischen Organisationen. Die jungen Menschen sind auf der Suche nach positiven Perspektiven. Erkenntnisse über verfügbaren Chancen in Deutschland im frühen Stadium der Berufswahl kann bei Zielsetzung der Berufsrichtung sehr behilflich sein. Offene Foren und Austauschprogramme sollen ein unverbindliches gegenseitiges Kennenlernen des Gasts und Gastgebers, einschließlich deutschen Systems erleichtern.

  • Kein Brain-Drain, sondern Brain-Circulation

Förderung der Fachkräftezuwanderung darf nicht dazu führen, dass die jungen Menschen aus Drittstaaten eine positive Zukunft nur in Deutschland sehen. Das Bundesland Deutschland und seine Organe müssen bei all den Verfahren das Gegenseitigkeitsprinzip bewahren. Deutschland darf nicht sein Wohlstand auf kosten anderer Drittstaaten genießen. Ihm trifft die Pflicht zu ermöglichen, dass das Know-How wieder den Herkunftsländern gleichermaßen zugutekommt. Insbesondere sind lange Aufenthalte in den Herkunftsländern und Reintegrationsmaßnahmen für zugewanderten Fachkräfte besonders zu fordern. Auch Gastarbeiterprogramme sind zeitgemäß und praxisnah zu gestalten.

  • Transparente und einfache Strukturen schaffen

Digitalisierung vorantreiben, kein Gesetzeswahnsinn, keine dutzende parallele Strukturen, keine mehrstufigen Zwischenschritte zur Lösung. Durch die Digitalisierung sollen komplexe Systeme vereinfacht und selbsterklärend dargestellt werden. Die Lösungsangebote müssen alle Zielgruppen ansprechen von Laien bis zur Fachexperten. Überflüssige Behördentermine und Papierkorrespondenzen sollen reduziert werden. Verteiler sind zu optimieren und inklusiver zu gestalten, und interne Systeme zu automatisieren. Die migrantische Zivilgesellschaft kann diesbezüglich die Prozesse aus eigenen Expertisen und Erfahrungen begleiten und die willigen Stellen beraten/betreuen.

  • Eine enge Zusammenarbeit mit migrantischen Zivilgesellschaftliche Organisationen ist stets zu stärken.

Um alle Potentiale der Arbeitsmigration auszuschöpfen, ist eine enge Zusammenarbeit mit der migrantischen Zivilgesellschaft essentiell. Hier bieten sich gemeinsame Gremien zwischen der migrantischen Zivilgesellschaft und VertreterInnen der staatlichen Institutionen, privaten Wirtschaft, Bildungseinrichtungen und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Dies würde u.a. folgende Nutzen haben: Erleichterung der Behördengänge, durch kontinuierliche Beratungen und Betreuungen der zugewanderten Fachkräfte; Bessere Erreichung der Zielgruppe mit entsprechenden Gesetztes Regelungen und Richtlinien; Zugang zu informellen Daten über die Struktur der Zugewanderten Fachkräfte verschaffen; grenzübergreifender Netzwerkaufbau und Anwerbung von Bedarfe in Deutschland; ganzheitliche und nachhaltige Integration der Fachkräfte, durch gegenseitiges Empowerment, Erfahrungsweitergabe, Vernetzung etc.; Bereicherung durch Erfahrungen und autodidaktische Lösungsansätzen aus dem Netzwerk; schnelle Vernetzung mit grenzübergreifenden Behörden und zivilgesellschaftliche Institutionen; Qualifikationsmaßnahmen untereinander basierend auf die Fachkompetenzen der jeweiligen Organisationen; Praxisorientierte Beratung und Austausch zu den komplexen migrationsrelevanten Themen; Schlichtung und Mediation bei herausfordernden Situationen zwischen staatlichen und migrantischen Institutionen; Resilienz, Ausdauer und Zielstrebigkeit erlernen – nicht viele junge Menschen aus westlichen Ländern würden in solchen jungen Alter all das wagen, was die Zuwanderer mit Selbstverständlichkeit und Leichtigkeit erreichen uvm.

Das Diskussion ist aus der Mitte der migrantischen zivilgesellschaftlichen Organisationen, anhand der Arbeitserfahrungen im Rahmen ihrer Organisationstätigkeiten, entstanden. Die hier benannten Punkte dienen als Reformvorschläge für die Fachkräftezuwanderung und öffnet die Möglichkeit für eine langfristige Zusammenarbeit. Die hier benannten Punkte werden im Rahmen der hybriden Podiumsdiskussion am 16.12.2022 zur Diskussion gestellt, an dem VertreterInnen der Ministerien, Behörden, Bildungseinrichtungen, privaten Wirtschaft, zivilgesellschaftlichen Organisationen u.a. teilnehmen. Die Ergebnisse werden nach Konsolidierung an weiteren Instanzen, insb. die Bunden- und Landesregierungen zur Stellungnahme und weiteres Verfahren vorgelegt. Alle Mitwirkende erhalten regelmäßig Mittelungen zum Bearbeitungsstand. Ein entsprechender Verteiler wird eingerichtet. Termine für Folge-Gesprächsreihen und Gremien werden über den entsprechenden Verteiler mitgeteilt. Rückfragen, Anregungen, Kommentaren etc. sind an [email protected] zu richten.